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Die Kaufabwicklung - vom Vertragsentwurf bis zur Beurkundung

Ein Käufer ist gefunden. Vollzogen ist der Verkauf Ihres Hauses jedoch erst, wenn die Tinte unter dem Vertrag trocken, der Kaufpreis geflossen und der Schlüssel übergeben ist.

Notar und Kaufvertrag

Der Kaufvertrag wird durch einen Notar erstellt. Meist obliegt dem Käufer die Auswahl des Notars, weil er die Kosten trägt. Gesetzlich geregelt ist das jedoch nicht. In jedem Fall müssen auch Sie dem Notar zuarbeiten und alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen. Das übernehmen wir selbstverständlich für Sie, da wir im Vorfeld alle erforderlichen Daten abfragen.

Viele Kaufverträge für private Immobilien ähneln einander, die Unterschiede liegen oft im Detail und Einzelabsprachen. Genau hier gilt es, besonders genau zu prüfen und darauf zu achten, ob auch wirklich alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, sind Änderungen nur schwer möglich. Der Grundstückskaufvertrag kann auch nicht so leicht wiederrufen werden, wie Sie das vielleicht vom Online-Einkauf kennen. Eine Vertragskündigung oder Rückabwicklung ist in der Regel nur dann möglich, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Unter Umständen auch bei schweren Mängeln am Haus, die Sie wissentlich verschwiegen haben.

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit erfahrenen Notaren und Rechtsanwälten zusammen und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche rechtliche Beratung erfahren.

Der Beurkundungstermin

Der Kaufvertrag wird in den Räumen des Notars, während des Beurkundungstermins, unterzeichnet. Auch bei diesem Termin sind wir an Ihrer Seite.

Der Notar verliest den ausgehandelten Kaufvertrag. Sie haben nun, in Absprache mit dem Käufer, die Möglichkeit, Vertragsänderungen vorzunehmen. Der Notar ergänzt diese Änderungen handschriftlich und korrigiert den Vertrag im Nachgang. In den allermeisten Fällen ist dies jedoch nicht notwendig, da im Vorfeld alle offenen Fragen und Wünsche geklärt wurden. Sie und der Käufer hatten die verschiedenen Vertragsentwürfe zur Durchsicht und Prüfung. Der Beurkundungstermin ist also ein eher formeller Akt, der den Kauf besiegelt. Alles, was Sie mitbringen müssen, sind gute Laune und Ihren Personalausweis.

Und was passiert nach der Beurkundung?

Ab jetzt übernimmt der Notar. Er informiert Behörden, wie zum Beispiel das Grundbuchamt. Sind alle Genehmigungen eingeholt, fordert er den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises innerhalb der geregelten Frist auf. Wir bleiben selbstverständlich am Ball, haken im Zweifel nach und informieren Sie über den Stand der Dinge.

Danach erfolgt die Übergabe, es werden die Schlüssel und Papiere ausgehändigt und wir lesen zusammen alle Zähler ab.

Der nächste Schritt

Sie planen, Ihr Haus zu verkaufen? Gehen Sie dieses Projekt von Beginn an professionell an. Das wird Ihnen viel Zeit, Ärger und Geld ersparen. Wir sorgen dafür, dass der Verkauf Ihres Hauses reibungslos und für einen guten Preis abgeschlossen wird.

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