Wichtig für Hausverkäufer: Am 23.12.2020 tritt das neue Gesetz zur Maklerprovision in Kraft

Kurz vor Jahresende tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen regelt. Dazu Immobilienkauffrau Sabrina Fahldieck von der Blickpunkt Immobilien GmbH im Interview.

Frau Fahldieck, welchen Hintergrund hat das neue Gesetz?

Wer eine Immobilie verkauft, schließt in aller Regel einen Vertrag mit einem Immobilienmakler. Der Makler kümmert sich dann um alles – von der Wertermittlung bis zur Schlüsselübergabe. Für diese Tätigkeiten erhält er eine Provision. In einigen Bundesländern zahlt der Käufer diese Provision zu 100%. In den meisten Bundesländern ist es hingegen gängige Praxis, dass sich Verkäufer und Käufer die Provision teilen. Das neue Gesetz schafft eine einheitliche Regelung.

Wie genau sieht diese neue Regelung aus und welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber?

Zukünftig gilt die Provisionsteilung in allen Bundesländern. Verkäufer und Käufer teilen sich also die Provision. Der Gesetzgeber will mit dieser einheitlichen Regel Klarheit, Transparenz und Fairness für alle schaffen. Außerdem sollen Verbraucher, die Wohneigentum erwerben möchten, entlastet werden.

Warum muss der Käufer für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht beauftragt hat?

Weil der Käufer in jedem Fall eine Leistung in Anspruch nimmt. Deshalb ist es richtig, dass er an den Kosten beteiligt wird. Die Frage ist nur, ob es fair ist, dass er die volle Maklerprovision zahlt, wie es ja in einigen Bundesländern bisher üblich und theoretisch auch in Sachsen-Anhalt möglich ist. Theoretisch deshalb, weil das in unserer täglichen Arbeit nur noch selten vorkommt. Meist teilen sich Verkäufer und Käufer in unserer Region bereits jetzt die Provision.

Gibt es Ausnahmen?

Die neue Regel gilt nur dann, wenn der Käufer Endverbraucher ist. Und auch nur für den Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Durch den Abschluss eines Vertrages mit einseitiger Interessenvertretung des Maklers kann der Verkäufer die volle Maklerprovision übernehmen. Dass der Käufer die volle Maklerprovision zahlt, ist nur noch dann möglich, wenn er den Makler damit beauftragt, ein Objekt für ihn zu suchen. Der Makler darf das Objekt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht „an der Hand“ haben.

Was bedeutet das für Verkäufer einer Immobilie in Sachsen-Anhalt?

Für Verkäufer in unserer Region ändert sich praktisch nichts. Die jetzt eingeführte Regelung ist ja bereits gängige Praxis.

Was raten Sie Hausverkäufern?

Dass sie einen guten Makler beauftragen, ganz unabhängig von den Regelungen zur Maklerprovision. Oft geht der Versuch, das Haus in Eigenregie zu verkaufen, schief. Anstatt Geld zu sparen, zahlt man drauf. Auch ein am Anfang zu hoch angesetzter Preis kann am Ende viel Geld kosten. Grundsätzlich ist es bei Kaufpreisverhandlungen immer besser, wenn eine dritte Person dabei ist, die sich auskennt.

Hinzu kommt: Der mit dem Verkauf einer Immobilie verbundene Aufwand wird oft unterschätzt. Nicht wenige landen irgendwann doch bei einem Makler. Leider lassen sich Fehler, die zu Beginn gemacht wurden, nur schwer korrigieren. Deshalb bieten wir eine kostenfreie, unverbindliche Erstberatung an. Beim Verkäufer vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten in Thale. Diese Möglichkeit sollten Hausverkäufer nutzen.

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